Ingo Neemann: Maler in Oldenburg - Steuererleichterungen bei Malerarbeiten
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Unser Tipp:

Nutzen Sie als Privatperson Ihren alljährlichen Steuervorteil!

Wussten Sie Schon? - Unser Tipp:

Nutzen Sie als Privatperson Ihren alljährlichen Steuervorteil, indem Sie von Ihrer Handwerkerrechnung (max. 6.000,00 € pro Jahr) bis zu 20 % (entspricht einer Höhe von 1.200,00 € pro Jahr) für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in Ihrem eigenen Haushalt anfallen, direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen können.

Renovierungsmaßnahmen, bzw. Schönheitsreparaturen sind z.B. Maler-, Tapezier- und Bodenbelagsarbeiten! 

Der Abzug bezieht sich ausschließlich auf die Lohnkosten einer Rechnung!
Die Materialkosten bleiben unberücksichtigt! Beide Angaben müssen in der vorliegenden Handwerkerrechnung separat vermerkt sein, diese muss per belegbarer Überweisung bezahlt worden sein und mit einem entsprechenden Zahlungsbeleg (Kontoauszug oder Bar – Einzahlungsbeleg der Bank) nachgewiesen werden können.
Hinweis: Werbungskostenabzug oder Sonderausgaben minimieren zusätzlich das zu versteuernde Einkommen.

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